Bühne des Kapitels / Moduls
Radikalisierung in konflikttheoretischer Perspektive
3.1 Prozesse der Radikalisierung
Inhalt des Kapitels / Moduls
Wie soll das gehen?
In den Experimentalgruppen Tajfels war die Bevorzugung der Eigengruppe erkennbar mit der Benachteiligung der anderen verbunden. Das war allerdings bereits von der Versuchsanordnung vorgegeben: Die im Experiment zu verteilenden finanziellen Mittel waren knapp und legten daher die Bildung von Präferenzen nahe. Zwischen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe und der Benachteiligung einer anderen stand also die Annahme, dass der Vorteil der einen Seite der Nachteil der anderen Seite sei, dass also – technisch formuliert - ein Nullsummenspiel vorliege, weil Vorteil und Nachteil sich in der Summe aufhebt. In der Realität geht es aber nicht immer um solche „Nullsummenspiele“. Kooperationsanreize wirken, wie Muzafer Sherif in seinen berühmten „Robbers Cave“-Ferienlagern herausgefunden hat.21) Dieses Faktum ist politisch von größter Bedeutung: Auch wenn unter Knappheitsbedingungen die Bevorzugung der Eigengruppe (unabhängig von aller Ideologie) wahrscheinlich ist, sollte daraus nicht gefolgert werden, dass man „ja doch nichts tun“ könne. Politik ist immer auch die Kunst, solche Nullsummenspiele aufzulösen, übergeordnete Gesichtspunkte „ins Spiel“ zu bringen und Kompromisse auszuhandeln. Wichtig für diesen Prozess der Konflikttransformation sind diejenigen, die als „Unparteiische“, als Vermittler oder Schlichter gruppenübergreifende Gesichtspunkte stark machen können oder gar Prämien für Kooperation vergeben können, wie es die Europäische Union zur Beendigung des Bosnienkriegs (bisher) erfolgreich getan hat.
„Mit der Bergpredigt kann man keine Politik machen“ – diese These gilt nur dann, wenn man die provozierenden Forderungen von Jesus auf die persönlichen Haltungen reduziert, die sicherlich allzu oft ohnmächtig bleiben. Wenn man sie indessen als Auftrag nimmt, politische Ordnungen so zu gestalten, dass über einzelne Gemeinschaften hinweg Solidarität entsteht und Nullsummensituationen zwischen ihnen überwunden werden, können sie durchaus zur Leitlinie von Politik werden. Bereits das biblische Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ erzählt nicht so sehr von der Liebe zu den „Nächsten“, sondern gerade von der Überwindung ethnischer und religiöser Grenzen, die Juden und Samariter voneinander trennten. Dann wird die Nächstenliebe, die sich in der Eigengruppe realisiert, nicht aufgelöst, aber in Notsituationen auch zu Gunsten von „Fremden“ erweitert, die „unter die Räuber gefallen“ sind. Das bevorzugende Interesse an der eigenen Gruppe zählt nach wie vor, reicht aber nun als „wohlverstandenes“ Eigeninteresse weiter – vor allem, wenn Institutionen der Konfliktregelung strukturell eingebaut sind. Dies ist in der internationalen Politik nach dem zweiten Weltkrieg im Westen besser gelungen als dreißig Jahre zuvor, als im Versailler Vertrag von 1919 der Gewinn der Sieger am Verlust der Verlierer gemessen wurde. Unsere Aufmerksamkeit sollte daher den Konflikten gelten, in denen Nullsummenannahmen wirksam sind und in Feindschaft umschlagen können. Konfliktpunkte sollten dann nicht aus Sorge um die Entstehung von Vorurteilen verschwiegen, sondern benannt und bearbeitet werden.
Können wir aus Kleingruppenexperimenten überhaupt etwas für die große Politik lernen?
Die in den experimentellen Kleingruppen belegte Tendenz, die eigene Gruppe zu bevorzugen, dürfte jedenfalls auch für „vorgestellte Gemeinschaften“, „Großgruppen“ und „Kollektive“ gelten, die ganz selbstverständlich den Anspruch auf die Solidarität ihrer Mitglieder erheben. Die Daten der evolutionsbiologischen, neurologischen und sozialpsychologischen Forschung stimmen darin überein, dass die kognitiven Prozesse universal sind, mit denen die Grenzziehung von „Wir“ und „Sie“ vorgenommen wird, und zwar unabhängig davon, auf welche Gruppengröße und Merkmale sie sich bezieht. „Zahlreiche Experimente bestätigen, dass das Gehirn in Millisekunden Bilder auf der Grundlage von minimalen Hinweisreizen bezüglich Rasse oder Geschlecht verarbeitet“.22) Anders verhält es sich mit dem inhaltlichen Sinn, der einer Differenz und den Möglichkeiten der Verständigung zwischen den Gruppen beigemessen wird: Sie sind Ergebnisse von jeweils besonderen geschichtlichen Prozessen. Darum können sie auch aktiv gestaltet werden, auf welcher Ebene auch immer.
Wenn sie allgemein menschlich sind, ist doch zu fragen: Was leisten Gemeinschaften für ihre Mitglieder?
Eine Erklärung der anthropologisch feststellbaren Bevorzugung der eigenen Gruppe schlägt der Politikwissenschaftler Russel Hardin 199523) vor. Er verweist auf den „epistemologischen Komfort“ von Gemeinschaften, in denen es immer schon ein gemeinsam geteiltes Wissen gibt. Mit ihm wird die Welt vertraut, in Grenzen vorhersehbar und garantiert ein gewisses Maß an Handlungssicherheit. Die Muster der wechselseitigen Erwartungen sind in ihm kulturell gespeichert: Wer in einer Gruppe „drin“ ist, kennt sich aus und weiß, was auf ihn oder sie zukommen kann. Gegenüber Fremden ist dies zunächst nicht der Fall. Darum ist man oft erst einmal vorsichtig. Nicht nur eine erkennbare Gefahr, sondern schon die Angst, eine eventuelle Gefahr nicht zu erkennen, kann die Abwehr von Fremden zur Folge haben, wie wir alle im Urlaub in fernen Ländern erfahren haben. Es kann dann naheliegen, die eigene Gruppe und ihre Gemeinsamkeit für die bessere zu halten und andere Gruppen abzuwerten. Das was in der eigenen Gruppe „selbstverständlich“ gilt, erscheint dann als das, was generell so sein sollte. Hardin bezeichnet diesen Ethnozentrismus als „is to ought fallacy“, d. h. als „naturalistischen Fehlschluss“.
Gilt das auch für vorgestellte Gemeinschaften?
Auch sie leben von der Unterscheidung von „Wir“ und „Sie“. Die Sinnstiftung, die bereits durch die bloße Idee der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft entsteht, geht bei ihnen über den oben genannten „epistemologischen“ d. h. wissensmäßigen „Komfort“ weit hinaus, insbesondere, wenn sie im Kampf mit anderen gesehen wird. Weil wir „Bewohner“ einer nicht nur überlieferten, sondern von uns selbst immer auf neue ideell erzeugten Welt sind, lassen wir uns von Ideen ergreifen. Viele unserer Lebensprobleme sind nur kollektiv, d. h. gemeinsam zu lösen. Nicht nur Egoismus, sondern auch Altruismus, d. h. Uneigennützigkeit ist darum menschlich und orientiert sich zumeist an den Gemeinschaften, denen wir uns zurechnen. Alle religiösen und politischen Gemeinschaften setzen in ihren Ursprungs- und Zukunftsmythen auf die Wirkmacht der Unterscheidung von „Wir“ und „Sie“. Sie nutzen damit das Vertrauen und die Energien, die in der Identifikation mit dem „Wir“ freigesetzt werden und können dadurch Erträge realisieren, die vereinzelten Individuen verwehrt blieben. Dabei richten sich die Hoffnungen nicht nur auf bestehende Gemeinschaften, sondern auch auf „noch“ unrealisierte Gemeinschaften, die z. B. in verschiedenen religiösen, ethnischen, separatistischen, kommunistischen und anarchistischen Zukunftsentwürfen ausformuliert werden. Und immer mehr Menschen hoffen auf eine demokratische und offene Welt, die die gemeinschaftlichen Lebensbedingungen respektiert und sichert.
Wir müssen also zu dem Schluss kommen: Menschen leben in Gemeinschaften und können sich diese auch dann als ihre Realität vorstellen, wenn sie nicht unmittelbar gegenwärtig sind. Die Frage kann also nicht sein: „Gemeinschaft – ja oder nein?“, sondern muss vielmehr lauten: „Wie können Gemeinschaften davor bewahrt werden, sich selbst zu verabsolutieren oder sich in Kriege mit anderen zu verwickeln?“. Und wie lässt sich sicherstellen, dass sie dennoch Krisen bewältigen und ihre Mitglieder zu den Leistungen motivieren, die nur gemeinschaftlich erbracht werden können?
Zwischen Solidarität und Feindschaft: Übergänge und Kipp-Punkte
Welche Zusammenhänge bestehen zwischen Gruppensolidarität und Feindschaft?
Ob ein Baum gefällt, ein Tier geschlachtet oder ein Mensch getötet werden darf, wird letztlich nicht durch „Instinkte“ vorgegeben, sondern ist in der symbolischen Ordnung von Gemeinschaften über Traditionen, Tabus oder Gesetze verankert. Mit der Abgrenzung zu anderen Gemeinschaften wird auch darüber entschieden, wer von den gemeinschaftsbezogenen Bereitschaften der Menschen begünstigt, wer bei knappen Ressourcen ausgeschlossen und wer im Konfliktfall als Feind bekämpft wird. Konflikte erzeugen oder verstärken solidarische Gemeinschaftsvorstellungen auf beiden Seiten. Die Solidarität mit den Menschen, denen wir uns zugehörig fühlen, also die „Nächstenliebe“ der Bibel, gehört als „positive Pflicht des Sollens“ zu den vornehmsten Bereitschaften des Menschen als einem sozialen Wesen. Daneben gibt es aber in vielen Kulturen auch die „negative Pflicht des Nichtsollens“ im Sinne des Gebotes: „Du sollst nicht töten!“ Sie gilt auch gegenüber Menschen, die nicht der gleichen Gemeinschaft angehören.24) Diese beiden Gebote können in Widerspruch zueinander geraten. In der Erfüllung der positiven Pflichten gegenüber unseren „Nächsten“ kann im Konfliktfall die „negative“ Pflicht, andere nicht zu schädigen, außer Kraft gesetzt werden. Bereits die Radikalisierung der Vorstellung von einer nachbarschaftlichen, ethnischen, religiösen oder nationalen Gemeinschaft kann zu dem Wunsch nach Homogenisierung führen, aus dem dann die Diskriminierung, Vertreibung oder gar Ausrottung derer erwächst, die nicht „dazugehören“ (sollen) und ebenso der Wunsch nach „Irredenta“, also dem kriegerischen Anschluss von Gebieten, auf denen „Zugehörige“ leben.
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Vgl. Sapolsky 2017.
2)
Vgl. ebd., 508.
3)
Ausführlich bei Antweiler 1998, 19-81.
4)
Zur begriffichen Abgrenzung von Ethnozentrismus und Rassismus siehe ebd., a. a. O., Seiten 60-64.
5)
Den Begriff der „Imagined Community“ hat Benedict Anderson 1988 in: „Die Erfindung der Nation“ für die „Nation“ entwickelt, er ist aber auch auf andere „Großgruppen“ (Lemberg 1964) anwendbar, denen Menschen sich zurechnen oder zugerechnet werden.
6)
Vgl. dazu Sapolsky 2017, 735-746.
7)
Vgl. Roberts 1984.
8)
Strukturell erinnert die UNO an Island vor über tausend Jahren, das ein „Allthing“ zur Rechtsprechung kannte, aber über kein staatliches Gewaltmonopol verfügte. Geschädigte mussten darum, legitimiert durch eine Entscheidung des Allthing, zur Selbsthilfe schreiten, Mitstreiter einwerben und diese an der zu erwartenden Beute beteiligen.
9)
Die jeweilige Rechtsordnung kann freilich selbst zum Gegenstand des Konflikts werden, insbesondere dann, wenn sie keine als fair anerkannten Verfahren anbietet oder wenn diese nur für die Angehörigen einer Eigengruppe, nicht aber für die jeweils „anderen“ gelten.
10)
Wie Böckenförde annimmt. Vgl. Böckenförde 1964/1999.
11)
Vgl. Olson 1968.
12)
Vgl. Weiß 2017.
13)
Vgl. Tajfel/Turner 1986, Seiten 7-25.
14)
Sen 2007, 35.
15)
Ebd.
16)
Ebd., 186.
17)
Ebd., 183.
18)
Vgl. Tajfel 1982.
19)
Nunner-Winkler 1998.
20)
Sapolsky 2017, 506.
21)
Sherif/Sherif 1977, 167-192.
22)
Sapolsky, 504.
23)
Vgl. Hardin 1995.
24)
Nunner-Winkler 2005, 157-178, 167.
25)
Die Begründung des Irakkriegs von 2003 war ein ebenso trauriges wie tragisches Beispiel für eine solche Fiktion.
26)
Sapolsky 2017, 735.
27)
Ebd., 713-745.
28)
Vgl. Neidhardt 2013, Seiten 417-439.
29)
Vgl. Axelrod 2005.
30)
= Leitlinie.
31)
Vgl. Mühlmann 1964.
32)
Arendt 1951/1955; Friedrich 1957
33)
Vgl. Müller 2016, 27-32.
34)
Vgl. dazu: Eckert/Willems 1996.
35)
Vgl. dazu im Einzelnen: Koenen 2017.
36)
Zumeist mit Sorel 1908/1969.
37)
Vgl. Waldmann 2005.
38)
Vgl. Berbner 2017.
39)
Vgl. Kemmesies 2006, 229-246.
40)
Zitiert nach Welzer 2007, 266.
41)
Wahl 2000, 273.
42)
Vgl. Sutterlüty 2002.
43)
Vgl. Habermas/von Friedeburg/Oehler/Weltz 1961.
44)
Näher dazu Eckert 2012a.
45)
Näher dazu Eckert/Reiss/Wetzstein 2000, 101-158, 406 f.
46)
Vgl. Weiß 2017.
47)
Vgl. Buschbom 2013, 18-21.
48)
Vgl. Olson 1968.
49)
Vgl. Krastev 2019, 13.
50)
Vgl. Willems/Eckert/Würtz/Steinmetz 1993.
51)
Vgl. Gest 2016.
52)
Eckert 2012b, 160-167.
53)
Dubiel 1985, Seiten 639-651.
54)
Ebd., 650 f.
55)
Die Makroökonomen und Wirtschaftshistoriker Christof Trebesch, Manuel Funke und Moritz Schularick haben dargelegt, dass die wiederkehrenden Finanzkrisen seit 140 Jahren jeweils politische Schübe nach „rechts“ ausgelöst haben und kritisieren von diesem Ergebnis die mangelnde politische Bereitschaft, eine Neuordnung der internationalen Finanzwirtschaft durchzusetzen. In: Trebesch/Funke/Schularick 2018.
56)
Vgl. z. B. Marcuse 1968.
57)
So Theo Weigel, der als deutscher Finanzminister an der Einführung des Euro beteiligt war.
58)
Levitsky/Ziblatt 2018.
59)
Vgl. Turner 2005.
60)
Das Konzept eines „Führerlosen Widerstands“ wurde von dem Ku-Klux-Klan-Aktivisten Louis Beams Anfang der 1980er Jahre in den USA entwickelt. Kleine, unabhängig voneinander operierende Zellen sollen mit einer „Propaganda der Tat“ den Rassenkrieg auslösen, so der britische Nagelbombenattentäter David Copeland, dessen Anschläge wiederum von dem NSU-Trio in Köln kopiert wurden (vgl. Eckert 2015, 31-52).
61)
Vgl. Brennan 2019.
62)
Institut für Protest- und Bewegungsforschung, Zentrum für Technik und Gesellschaft, Hamburger Institut für Sozialforschung 2018.
63)
Vgl. Blumer 1969.
64)
Eckert/Willems 2002, 1457-1480.
65)
Fielitz/Ebner/Guhl/Quent 2018.
66)
Ebd., 20 f.
67)
Ebd., 22.
68)
Ebd., 26.
69)
Ebd., 27 f.
70)
Ebd., 32.
71)
Ebd., 52.
72)
Ebd., 58.
73)
Sloterdijk 2008.
74)
Ebd., 352.
75)
Ebd.
76)
Ebd., 353 ff.
77)
Sloterdijk am 13.6.2009, FAZ.
78)
Jongen 2016.
79)
Kubitschek 2009a.
80)
Ders. 2009b.
81)
Ders. 2017, 26 ff.
82)
Näher dazu vgl. Weiß 2017 a. a. O.
83)
Definition des „Zentrums für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung in Marburg“.
84)
Vgl. Duden 1993.
85)
Vgl. der Pflanzenphysiologe Kutschera 2016.
86)
Interview durch Steinmetz in: Eckert/Reis/Wetzstein 2000 am angegebenen Ort, 381.
87)
Kuban 2012.
88)
Donovan 2016.
89)
Ders. 2018.
90)
Ebd., 33.
91)
Ebd.
92)
Ebd., 20.
93)
Ebd., 106.
94)
Ebd., 119.
95)
Ebd., 15.
96)
Ebd., 119.
97)
Vgl. Theweleit 1977/78.
98)
de Benoist 1985, 104.
99)
Was ihr zu Unrecht als Verharmlosung des Völkermords ausgelegt wurde. Vgl. Arendt 1964.
100)
Niklas Frank, dessen Vater als Generalgouverneur über Polen für die Massenvernichtung verantwortlich war, erkennt in den neurechten Parolen die Rhetorik seines Vaters. (Der Spiegel 06.09.19; Panorama 10.10.19).
101)
Dewey 1954, 10.
Literatur
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Antweiler, Christoph (1998): Ethnozentrismus im interkulturellen Umgang. In: Eckert, Roland: Wiederkehr des „Volksgeistes“? Opladen, Leske + Budrich, Seiten 19-81.
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Quellen
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Sezession im Netz (2016): Lage, 29. Januar 2016.