Bühne des Kapitels / Moduls
Selektive Extremismusprävention aus pädagogischer Perspektive - Zielgruppen, Handlungsfelder, Akteure und Ansätze
5.2 Extremismusprävention in Deutschland – Praxiskonzepte
Inhalt des Kapitels / Moduls
Angesichts dieser Unwägbarkeiten und Risiken verbieten sich unseres Erachtens Gedanke und Verwendung des Begriffs der selektiven Prävention, wenn es um Personen und Gruppen geht, die selbst gar nicht in einer Weise in Erscheinung treten, die auf eine potenzielle Gefährdung hinweisen könnte. Wir schlagen vielmehr vor, in diesen Fällen weiterhin von universeller Prävention (oder auch von „Demokratieförderung“) zu sprechen. Im Rahmen selektiver Prävention sollten dagegen nur solche Maßnahmen realisiert werden, die sich nicht an spezifisch definierte „Risikogruppen“ richten (vgl. Kap. 5.1, „Universelle Prävention“). Vielmehr sollte selektive Prävention sich u. E. auf tatsächlich beobachtbares Verhalten beziehen, das auf mögliche Annäherungsprozesse an Ideologien oder Gruppierungen hinweist. Damit sind auch Erfordernisse hinsichtlich adäquater Indikatoren, Diagnoseverfahren und Umgangsweisen mit „Verdachtsfällen“ verbunden, die im Folgenden skizziert werden. Im Weiteren verwenden wir daher den Begriff der selektiven Prävention ausschließlich für Maßnahmen, die sich auf konkret beobachtbares Verhalten und konkrete Positionen von Einzelnen und Gruppen beziehen.
Neben direkt gefährdeten bzw. als gefährdet wahrgenommenen Personen stellen auch Akteure aus dem sozialen Nahfeld dieser Personen relevante Zielgruppen im Handlungsfeld selektiver Prävention dar. Zu den Zielgruppen dieser „indirekten Prävention“ zählen insbesondere Angehörige (vor allem die Eltern), aber auch Freunde, Mitschülerinnen und Mitschüler oder etwa ältere Vertrauenspersonen außerhalb der Familie – etwa eine Lehrerin, die einen guten „Draht“ zu einem Jugendlichen hat, ein Geistlicher oder auch eine Sporttrainerin oder ein -trainer. Das soziale Nahfeld einzubeziehen eröffnet Möglichkeiten, präventiv auf junge Menschen einzuwirken, die anderweitig nicht erreichbar sind. Angehörige und andere Vertrauenspersonen können wie in der indizierten Prävention (s. Kap. 5.3, „Indizierte Prävention“) eine wichtige positive emotionale und soziale Ressource darstellen. Mitunter sind sie aber auch selbst Bestandteil hinwendungsfördernder Konstellationen und Dynamiken und können auch aus diesem Grund in Maßnahmen der selektiven Prävention einbezogen werden (s. u.).
In beiden Phänomenbereichen stellen – ebenfalls im Sinne indirekter Prävention – professionelle Akteure eine weitere Zielgruppe von selektiv-präventiven Maßnahmen dar. So kommen etwa pädagogische Fachkräfte in ihrer alltäglichen Arbeit mit evtl. gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Kontakt. Sie kommen aus der Kinder- und Jugendhilfe, aus Schulen und Kindertagesstätten oder sind gegebenenfalls auch Polizeikräfte. Im Rahmen selektiver Präventionsmaßnahmen können sie – zusammen mit anderen Akteuren – mitunter in Fachberatungen (siehe „Runder Tisch“) eingebunden werden, in denen es um einzelne gefährdete junge Menschen geht, mit denen sie z. B. als Lehrerin oder Lehrer bzw. Trainerin oder Trainer zu tun haben. Solche professionellen Akteure aus der Regelarbeit können im Rahmen von Fortbildungen in einer angemessenen Wahrnehmung und einem professionellen Umgang mit damit einhergehenden Herausforderungen gestärkt werden (s. u.).
Je nachdem, an welche Zielgruppe sich Angebote richten, werden also Maßnahmen der selektiven Prävention in unterschiedlichen professionellen Handlungsfeldern und Settings realisiert: So findet die Arbeit mit dem sozialen Nahfeld überwiegend in Beratungsangeboten statt, Fortbildungen wenden sich an professionelle Akteure und mit potenziell gefährdeten Personen wird vorrangig im Rahmen der Jugend- und Jugendsozialarbeit gearbeitet.
Indikatoren
Die Ursachen dafür, dass sich Individuen und Gruppen – zumeist im Jugend- oder Jungerwachsenenalter – extremistischen weltanschaulich-politischen Strömungen zuwenden, sind vielfältig und vielschichtig. Biografische Krisenerlebnisse können ebenso eine Rolle spielen wie gesellschaftliche und in persönlichen Beziehungen gemachte Erfahrungen von mangelnder Zugehörigkeit, von fehlender Anerkennung, Perspektivlosigkeit und geringer Selbstwirksamkeit.15)Eine besondere Bedeutung kommt zudem der Jugendphase mit ihren körperlichen und emotionalen Veränderungen, familiären Ablösungsdynamiken und identitätsbezogenen Suchbewegungen zu. In dieser Zeit, in der das Selbstwertgefühl besonders zerbrechlich ist, erscheinen mitunter neue soziale Kontexte, neue Freunde und neue Ziele als Ausweg bei schwierigen Erfahrungen und Anforderungen. Ideologisch geprägte Gemeinschaften, die heile Welten und den besseren Menschen versprechen, können hier auf manche junge Menschen eine besondere Anziehungskraft ausüben.
Neben Familie und Freunden sind es vor allem pädagogische Fachkräfte (v.a. aus Schule und Jugendarbeit), aber auch andere Professionelle (z.B. aus der Vereins- oder der Gemeindearbeit), die Veränderungen bei Jugendlichen wahrnehmen und in diesem Zuge auch mit Ideologisierung und der Zuwendung zu extremistischen Angeboten rechnen müssen. Deshalb sind sie es auch, die vor allen anderen nach Indikatoren und „Merkmalen“ fragen, anhand derer sich eine besondere „Extremismus-“ oder “Radikalisierungsgefährdung“ junger Menschen und ein entsprechender pädagogischer Handlungsbedarf erkennen ließen. Das gilt für den Rechtsextremismus, mehr allerdings noch für das – vergleichsweise neue, im gesellschaftlichen Diskurs indes hoch gehandelte – Themenfeld des extremistischen Islamismus.
Dieser Bedarf ist nachvollziehbar. Allerdings mündet er oft in den Versuch, klar zu erkennende, eindeutig abzugrenzende, objektive „Gefährdungsmerkmale“ zu beschreiben. Die Definitions- und Auswahlprozesse, an deren Ende bei bestimmten Personen oder Gruppen ein selektiver oder gar indizierter (vgl. Kapitel 5.3.) Präventionsbedarf angenommen wird, sind jedoch alles andere als „objektiv“: Akteure aus Politik, Sicherheitsbehörden, Sozialarbeit oder Pädagogik definieren „auffälliges“ Verhalten auf der Grundlage ihrer eigenen Biografien, ihres sozialen Status, ihrer individuellen beruflichen Erfahrungen, im Rahmen ihres beruflichen Auftrages und im Kontext gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.17)
Die angelegten Kriterien sind damit von jeweils spezifischen fachlichen Perspektiven und Wertvorstellungen sowie von aktuellen Debatten abhängig, die daraus resultierenden Ein- und Zuordnungen können jedoch eine hohe etikettierende und stigmatisierende Wirkung entfalten.
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Fussnoten
1)
Grundsätzlich stellt sich an dieser Stelle die Frage, inwieweit die im (präventionsbezogenen) Fachdiskurs gängige Dreiteilung der Präventionsarbeit mit den Gepflogenheiten pädagogischer Praxisakteure übereinstimmt. Tatsächlich beschränken sich diese vielfach auf die Begriffe Prävention und Intervention.
2)
Gordon 1983.
3)
In der Gesundheitsvorsorge, für die dieses Präventionsmodell zunächst entwickelt wurde, ist die Zielgruppe von selektiven Präventionsmaßnahmen noch vergleichsweise klar definiert: Demnach zielen diese auf „definierte Risikogruppen, die eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, eine zu verhindernde Problematik (die noch nicht manifest ist) zu entwickeln“ (Robert S. Gordon, National Institutes of Health 1983, zit. nach Johansson 2012). Mit der Adaption dieses Konzepts in andere Disziplinen kamen weitere Bedeutungen hinzu. Im Kontext der Sonder- und Heilpädagogik findet sich etwa die folgende Definition: „The purpose of selective or targeted interventions is to support students who are at-risk for or are beginning to exhibit signs of more serious problem behaviors”. (Definitions of the PBS framework, zit. nach Kutash 2006). Diese in pädagogischen Kontexten entwickelte Definition entspricht stärker der in der pädagogischen Extremismusprävention gängigen Lesart.
4)
Vgl. beispielhaft etwa die unterschiedlichen Definitionen im Sammelband „Sie haben keinen Plan B“ der Bundeszentrale für politische Bildung, Kärgel 2017.
5)
So werden in der Literatur teilweise Präventionsmaßnahmen als universell betrachtet, die andere Autorinnen und Autoren bereits der selektiven Prävention zurechnen – und umgekehrt.
6)
Ein bedeutsamer Unterschied ist z. B. die religiöse Dimension, aber auch eine zumindest teilweise weniger weltzugewandte, stärker „entsagende“ Ausrichtung im Islamismus; ein weiterer ist die klare ethnische Begrenzung des rechtsextremen Zugehörigkeitsangebots im Vergleich zur ethnischen Offenheit des Islamismus.
7)
Vgl. Glaser/Langner/Schuhmacher 2017.
8)
Vgl. Glaser 2016, Glaser/Langner/Schuhmacher 2017.
9)
Vgl. Schultens/Glaser 2013; Pfahl-Traughber 2010.
10)
Anders als in den Bereichen des rechten und islamistischen Extremismus ist diese Bezeichnung für aktuelle, dem politisch linken Spektrum zugeordnete Gewaltphänomene zudem in der Fachwelt hoch umstritten.
11)
So ist ein großer Teil dieser Gewalthandlungen sog. Konfrontationsgewalt. Gezielte Gewalt gegen Personen ist hier – anders als im rechten und islamistischen Extremismus – nicht Kernbestandteil der Ideologie, sondern als solche begründungspflichtig und Gegenstand intensiver Debatten (vgl. Verfassungsschutzberichte; Schultens/Glaser 2013).
12)
So sind z. B. Demokratiedistanz oder Rassismus allein kein hinreichendes Merkmal für „extremistische“ Einstellungen – können aber Hinweise für präventive Maßnahmen sein, die entsprechenden Prozessen vorbeugen können.
13)
So heißt es etwa in einer Handreichung der EC-Kommission zu diesem Arbeitsfeld: “A focus of this work will be on youth at the periphery of the society and at risk of marginalization since such life circumstances can create a specific vulnerability for violent radicalization.“ Übersetzung: “Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf Jugendlichen an der Peripherie der Gesellschaft, die von Marginalisierung bedroht/marginalisierungsgefährdet sind, da solche Lebensumstände eine besondere Anfälligkeit für gewaltsame Radikalisierung schaffen können.“ (European Commission 2017).
14)
Zum Beispiel Beelmann 2019; Macdougall et al. 2018
15)
Vgl. für Rechtsextremismus zusammenfassend: Schuhmacher/Glaser 2016; für islamistischen Extremismus: Glaser/Herding/Langner 2018.
16)
Vgl. Müller 2017; El-Mafaalani 2018.
17)
So würde die Annahme, dass spezifische Positionen und Verhaltensformen von Jugendlichen deutliche Signale für mögliche Hinwendungsprozesse darstellen, zusammen mit der Annahme der Existenz bestimmter „Risikogruppen“ dazu führen, dass wohl beinahe jede/r Jugendliche unter Extremismusverdacht geriete.
18)
Vgl. Ufuq 2016.
19)
Kurt Möller, Nils Schuhmacher, Kai Nolde und Janek Rothe entwickelten das empirisch basierte Modell der „Pauschalisierenden Ablehnungskonstruktionen“ (PAKos) und leiteten hieraus mit dem sog. KISSES-Modell pädagogische Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten ab. Ihr Modell knüpft an das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit an, erweitert dieses u. a. um eine qualitative Perspektive und verbindet damit den Anspruch, eine für die Praxis handhabbare Perspektive auf Ablehnungshaltungen und den Umgang mit ihnen zu entwickeln (vgl. Möller et al. 2018).
20)
Idealerweise handelt es sich hierbei um empirisch gesicherte Erkenntnisse. Wo diese (noch) nicht vorliegen, können Präventionskonzepte auch auf theoretisch gestützten Plausibilitätsannahmen basieren, die sich z. B. aus Erkenntnissen zu vergleichbaren Handlungsfeldern oder verwandten Prozessen herleiten.
21)
Edler 2017; Tempelmann o. J.
22)
Vgl. Rieker 2014; Glaser/Figlestahler 2016.
23)
Vgl. Charchira 2017.
24)
Vgl. Glaser/Figlestahler 2016.
25)
So existiert zum Handlungsfeld „Rechtsextremismus“ ein breites Spektrum, das auch differenzierte Angebote für einzelne Arbeitsfelder und spezielle Problemgruppen umfasst (s. auch Fn. 45). Ein Überblick über Träger und Projekte, die Angebote für Praxisakteure im Feld des extremistischen Islamismus machen, findet sich auf den Seiten der Bpb; vergl. auch Taubert/Hantel in Kärgel 2017.
26)
Vgl. Kohlstruck/Steil 2010.
27)
Vgl. Elverich et al. 2009.
28)
Vgl. Panke et al. 2010; Nordbruch 2017.
29)
Vgl. Möller 2002; Rieker 2009.
30)
Die Eignung solcher Aktivitäten für die Arbeit mit diesen Zielgruppen wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Sie bedürfen auf jeden Fall einer fundierten fachlichen Einbettung (vgl. Mischok 2010; Glaser 2014).
31)
Kritisch anzumerken ist allerdings, dass konzeptionell fundierte bildnerische Elemente der Arbeit – dies hat sich zumindest in einer Erhebung für das Feld „Rechtsextremismus“ gezeigt – in solchen sozialpädagogischen Settings häufig noch eine sehr begrenzte Rolle spielen bzw. in der praktischen Arbeit Gefahr laufen, in den Hintergrund zu geraten (vgl. Hohnstein/Greuel 2015). In Bezug auf die Integration beider Ansätze in diesem Handlungsfeld besteht nach wie vor Weiterentwicklungsbedarf.
32)
Auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die die Hinwendung junger Menschen zum Extremismus befördern, haben Pädagoginnen und Pädagogen nur sehr begrenzt Einfluss. Damit ist auch eine zentrale Schwierigkeit der oft hohen präventiven Erwartungen an pädagogische Arbeit benannt. Das enthebt pädagogische Praxis allerdings nicht der Aufgabe, diese Bedingungen, wo möglich, in ihrer Arbeit mit zu reflektieren und im Dialog mit anderen Präventionsakteuren kritisch zu thematisieren.
33)
Vgl. Toprak/Weitzel 2016.
34)
Vgl. Böhnisch 2012.
35)
Vgl. z. B. Frindte et al. 2001 und Inowlocki 2000 für den Bereich Rechtsextremismus; Frank/Glaser 2018 und Ceylan/Kiefer 2018 für den Bereich islamistischer Extremismus.
36)
Vgl. zum Phänomenbereich Islamismus Baaker et al. 2018.
37)
Vgl. Rülicke-Luzar 2013; Glaser 2013.
38)
Vgl. zu zentralen Vorgehensweisen systemischer Beratungsansätze im Handlungsfeld „Rechtsextremismus“ Becker/Schmitt 2019 sowie im Handlungsfeld „islamistischer Extremismus“ Taubert 2017a und Glaser/Figlestahler 2016.
39)
Gleichzeitig sind Abwendungsprozesse von der Familie zu einem gewissen Grad entwicklungsgemäße Prozesse im Jugendalter.
40)
Vgl. Nestmann/Sickendieck 2011.
41)
Von Schlippe/Schweitzer 2013, 149.
42)
Hier zeigt sich ein Unterschied im Selbstverständnis von Beratungsakteuren in den Handlungsfeldern islamistischer und rechter Extremismus: Während erstere häufig die jungen Menschen selbst als „Endzielgruppe“ ihrer Maßnahmen begreifen, finden sich in der Arbeit zu Rechtsextremismus auch Positionen, die explizit die Interessen der beratungsnehmenden Angehörigen ins Zentrum stellen (vgl. Niebling 2013).
43)
Vgl. Glaser/Figlestahler 2017.
44)
Vgl. Taubert/Hantel 2017.
45)
Für das Feld des Rechtsextremismus können Fortbildungen u. a. über die Landesdemokratiezentren, die Landesjugendämter oder über die Mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus erfragt werden. Darunter finden sich auch spezifische Angebote wie Fachkräftefortbildungen zum Umgang mit rechtsextremistischen Eltern (z. B. in Kitas oder für Familienberatungen). Im Feld des extremistischen Islamismus finden sich erste Ansätze dazu. Ein bundesweiter Überblick über Träger, die Fortbildungen im Feld der Islamismusprävention anbieten, findet sich auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung.
46)
Für hilfreiche Überlegungen und Diskussionen zu diesem Abschnitt danken wir Frank König.
47)
De facto ist gerade dies in der Praxis sogar sehr häufig der Fall, etwa wenn Präventionsangebote in eine bestimmte Schulklasse eingeladen werden, weil die Lehrkräfte dort bestimmte Äußerungen oder Verhaltensweisen registriert haben, die sie als problematisch einschätzen.
48)
Grundsätzlich ist hierzu allerdings anzumerken, dass Studien in diesem Themenfeld, bevor sie zur Grundlage solcher weitreichenden Entscheidungen genommen werden, stets sehr genau im Hinblick auf ihre Aussagereichweite und die angelegten Kriterien geprüft werden sollten.
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ufuq.de (2016): Protest, Provokation oder Propaganda? Handreichung zur Prävention salafistischer Ideologisierung in Schule und Jugendarbeit. Außerdem: Online-Bibliothek mit Broschüren zum Salafismus: https://www.ufuq.de/category/portal/online-bibliothek-portal/radikalisierung-und-praevention-2/.
Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V. (2007): Distanzierung durch Integration –Konzept, Praxis, Evaluation. Online: https://vaja-bremen.de/lesen/distanzierung-durch-integration-konzept-praxis-evaluation-2007/.
Von Schlippe, Arist/Schweitzer, Jochen (2013): Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung I – Das Grundlagenwissen. 2. Aufage. Göttingen,Vandenhoeck & Ruprecht.
Quellen
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BpB. Online: https://www.bpb.de/radikalisierungsprävention.
Landesdemokratiezentren. Online: https://www.demokratie-leben.de/landes-demokratiezentren.html.