Bühne des Kapitels / Moduls
Ethische Dilemmata in der Extremismusprävention – Co-Terrorismus, theoretische Notizen und praktische Ansätze.
Exkurs 11 Komplementäre gesellschaftliche Handlungsfelder
Inhalt des Kapitels / Moduls
Ein weiteres Beispiel für die möglichen Dynamiken einer antagonistischen Kooperation im Kampf gegen den Terrorismus zeichnet sich im Zusammenhang mit dem typischerweise zu beobachtenden Personalaufwuchs der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit terroristischen Bedrohungslagen: Angesichts derartiger Bedrohungen fällt es deutlich leichter, Ressourcen im Rahmen des Wettbewerbs um Haushaltsmittel zwischen den Ressorts einzuwerben. Und gleichzeitig steht der Aufwuchs der Sicherheitsbehörden in der allgemeinen Wahrnehmung für eine terroristische Bedrohung und adressiert damit den Angsthaushalt der Bevölkerung, womit unweigerlich wieder dem taktischen Kernanliegen – Angst und Schrecken verbreiten zu wollen – von Terrorgruppen in die Hände gespielt wird.
Dieses Grundmuster antagonistischer Kooperation lässt sich auch mit Blick auf die Wissenschaftsgemeinde beobachten. Es ist schon überraschend, wie viele Universitätseinrichtungen und Lehrstühle in den letzten Jahren Expertise im Bereich der Extremismus-/Terrorismusforschung aufgebaut haben. Gleiches gilt für deutlich intensivierte Aktivitäten im Bereich der Präventionspraxis – insbesondere durch ein breites Spektrum lokal, regional und z. T. auch national agierender zivilgesellschaftlicher Träger: Wir beobachten ein zunehmend intensiver beackertes Handlungsfeld zur Extremismusprävention (hierzu ausführlich Eine Bestandsaufnahme präventiver Angebote in Deutschland sowie ausgewählter Präventionsstrategien aus dem europäischen Ausland - Seite 1). Offensichtlich ist es angesichts der finanziell gut ausgestatteten Sicherheitsforschungsprogramme auf nationaler und internationaler (EU-)Ebene deutlich leichter, (Dritt-)Mittel für Forschungs- und Projektvorhaben einzuwerben. Sicherlich, die aktuellen Herausforderungen rufen nach einer Intensivierung in Forschung und Praxis. Aber es sollte auch immer kritisch mitgedacht werden, das unsere entsprechenden Bemühungen eben auch daran beteiligt sind, terroristische Bedrohungslagen gesamtgesellschaftlich zu inszenieren: Der bisweilen enorme Mitteleinsatz ist gegenüber der Bevölkerung über entsprechend begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu rechtfertigen. Unvermeidlich erfahren so terroristische Bedrohungsszenarien im öffentlichen Diskurs einen Resonanzboden. Die vielfältigen Forschungs- und Projektinitiativen im Bereich der Präventionspraxis, die durch die Auftragnehmer und Auftraggeber öffentlichkeitswirksam aufbereitet werden, hallen in der Wahrnehmung der Bevölkerung wider: Es zeichnet sich ein Bild ubiquitärer Bedrohung ab. Eine Bedrohung, die offenbar weit präsenter im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert scheint, als eine Vielzahl anderer, weit relevanterer und risikoträchtigerer sozialer Probleme und kriminogener Bedrohungen für den Einzelnen. Die Wahrscheinlichkeiten konkreter Lebensrisiken, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Opfer einer Gewaltstraftat oder eines tödlichen Haushaltsunfalls zu werden, sind weit größer als das Risiko, Opfer eines Terroranschlags zu werden. In der aktuellen gesellschaftlichen Situation scheint aber eine objektive, distanziert-sachliche Bewertung und Risikoeinschätzung offenbar schwer zu fallen. Und so nimmt es nicht Wunder, dass in 2016 und 2017 der durch die R+V-Versicherungen seit nunmehr über einem Vierteljahrhundert repräsentativ gemessene Angstindex erstmalig die Angst vor Terrorismus auf Platz 1 der privaten und öffentlichen Ängste in der Bundesbevölkerung ausweist.9)
Diese gesellschaftliche Gemengelage von geradezu unvermeidlichen Situationen antagonistischer Kooperation zwischen den diversen terroristischen und gesellschaftlichen Gruppierungen und das damit assoziierte Risiko von Co-Terrorismus bergen konkrete Fallstricke in der Praxis von Extremismusprävention. Diese rufen eine ethische Reflexion unseres Handelns auf den Plan: Ist es zwingend notwendig, dem Terrorismus in all seinen Facetten – von der detaillierten Berichterstattung zum Anschlagsgeschehen über die diversen Entwicklungsfortschritte der Ermittlungen und justiziellen Verfolgung bis hin zur Entlassung der Täter aus dem Justizvollzug – eine mediale Bühne zu geben?10)
Und sicherlich ist es gut und richtig, staatliches Handeln transparent zu machen, aber: Tut es Not, jeden Schritt im Bemühen der repressiven und präventiven Eindämmung des Terrorismus öffentlich zu kommunizieren? Offenkundig ergeben sich zahlreiche Fragen zu einem ethisch verantwortlichen Handeln in diesem Feld. Bevor hierzu einige konkrete Überlegungen angestrengt werden, wollen wir zunächst die vier offensichtlichsten und in der Literatur immer mal wieder – zumindest indirekt – angesprochenen Fallstricke skizzieren, die in der Präventionspraxis entsprechend der Co-Terrorismus-These lauern:
Fallstricke in der Extremismusprävention
Erstens – Die Kombattantenfalle
Es ist stets zu prüfen, inwieweit die präventiven Maßnahmen in diesem Feld nicht auch gleichzeitig geeignet sind, eine gewisse Angstkulisse in der Allgemeinbevölkerung aufzubauen. Wenn dies – etwa durch unkritische, wenig reflektierte Berichterstattung bedingt – geschieht, machten sich die Maßnahmen beziehungsweise die sie begleitende Berichterstattung – wie bereits beschrieben – ungewollt zu einer Art Mitspieler des Terrorismus, indem der terroristische Schrecken kaleidoskopartig widergespiegelt und in der Wahrnehmung multipliziert wird. Möglicherweise ist es mitunter ebenso effektiv und weniger risikobehaftet, erst einmal nichts oder weniger zu tun und „heroische Gelassenheit“ walten zu lassen, wie es der Politologe Herfried Münler immer wieder anregt.11) Ein länger zurückliegendes Beispiel, welches den hier diskutierten Zusammenhang recht gut illustriert, war die Reaktion der Weltgemeinschaft auf den Anschlag durch die palästinensische Terrorgruppe „Schwarzer September“ auf die israelische Olympia-Mannschaft am 5. September 1972 in München: „The games must go on!" Diese Devise wurde bereits einen Tag nach dem Anschlag durch den damaligen IOC-Präsidenten Avery Brundage ausgerufen.
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Vgl. ausführlich Düwell/Hübenthal/Werner 2006, 1ff – insbesondere auch unter Berücksichtigung des hier relevanten Begriffsverständnisses einer angewandten Ethik ebd. 21 fortfolgend
2)
Vgl. ausführlich Kemmesies 2006.
3)
Hierbei wird u. a. auf die neuere und erste umfängliche Publikation zu ethischen Fragen in der Terrorismusbekämpfung zurückgegriffen. Vgl. Kowalski 2017.
4)
Am Rande sei auf Sebastian Scheerer 2002 verwiesen, der sich kritisch-konstruktiv mit der Option einer Nicht-Reaktion auf terroristische Bedrohungslagen auseinandersetzt. Für unsere hier angestrengten Überlegungen ist vor allem relevant, sich stets vor Augen zu führen, „dass die Zukunft des Terrorismus von denjenigen abhängt, die auf ihn reagieren.“ Ebd. 16.
5)
Vgl. überblickartig etwa Boudon/Bourricaud 1992, 385ff.
6)
Auf die Frage nach der empirischen Evidenz des Co-Terrorismus wird hier nicht näher eingegangen (vgl. hierzu Kemmesies 2006, 234ff) – zum einen aus Platzgründen und zum anderen, weil für den Argumentationszusammenhang hier eine alleinig theoretisch begründete Evidenz vom Co-Terrorismus aus rein pragmatischen Erwägungen hinreichend ist: Es gilt, das zumindest theoretisch begründete Risiko kontraproduktiver Resultate von Präventionsmaßnahmen auszuschließen.
7)
Weisband/Roguly 1978, 278.
8)
Zitiert nach Antinori 2014, 32.
9)
Der in den Jahren 2016 und 2017 an Platz 1 rangierenden Angst vor Terrorismus in der R+V-Langzeitstudie folgt direkt die Angst vor politischem Extremismus. In der seit 1992 durchgeführten Studie erscheint die Angst vor Terrorismus erstmalig 2003 unter den sieben größten Ängsten der Deutschen. Zwischen 2005 und 2014 erscheint die Terrorangst nur einmal im Jahr 2007 (auf Rang 7) unter den am häufigsten erhobenen Ängsten. In 2015 – dem Jahr der blutigen Terrorattacken in Paris mit quasi Live-Berichterstattung (im Zusammenhang mit dem Fußballfreundschaftsspiel Frankreich - Deutschland) wie im Kontext der September Anschläge in 2001 in den USA – wird die Terrorangst dann auf Platz 4 geführt, um daraufhin in den Folgejahren 2016-2017 erstmalig Platz 1 einzunehmen (vgl. R+V 2018).
10)
Beispielhaft sei hier die mediale Berichterstattung zum Gedenken an den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz am 19.12.2018 verwiesen. Ohne Zweifel: Ein Gedenken an die Opfer sollte uns eine innere Verpflichtung sein – dies scheint auch weitgehend in der medialen Berichterstattung auf und steht im Fokus. Aber: Bedarf es zwingend der zusätzlichen, wiederholten Darstellung des modus operandi und der namentlichen Erwähnung des Täters, um damit ein in der extremistisch-salafistischen Szene (wie eigentlich in allen terroristischen Szeneumfeldern üblicherweise beobachtbares) Märtyrertum zu pflegen? Mit einer derartigen Berichterstattung steigern wir unweigerlich das Risiko von Nachahmungstaten. Eine Google-Abfrage ausschließlich mit dem Suchwort ‚Breitscheidplatz‘ wies am 20.12.2018 unter den ersten zehn Treffern allein acht aus, die sich mit dem Terroranschlag vor zwei Jahren befassen. Von diesen findet sich in allen Fällen der modus operandi angesprochen und z. T. näher ausgeführt sowie – bis auf eine Ausnahme – auch der Name des Täters erwähnt. Nur in einem Fall wird von einem „fanatischen Moslem“ gesprochen (siehe Philosophia Perennis 2018). In dem als Suchtreffer Nr. 9 aufgeführten Artikel des Cicero-Magazins – ein Gastbeitrag von Till Karmann – werden anlässlich des Gedenkens an den Anschlag die im vorliegenden Artikel angesprochenen Zusammenhänge von Co-Terrorismus und antagonistischer Kooperation wohl erkannt, indem der Autor etwa von den „Medien als unfreiwillige Erfüllungsgehilfen“ oder von einer „tragischen Symbiose mit Terrorismus“ spricht, die „Medien leicht bilden“. Dennoch kommt auch dieser Beitrag nicht ohne namentliche Erwähnung des Täters und des modus operandi aus (siehe Cicero 2018).
11)
Etwa: Münkler 2006, aktueller in einem Interview am 20.10.2016 mit der „Preußische Allgemeine Zeitung". Der ehemalige Innenminister Thomas de Maizière bestätigte Münklers Forderung nach einem Mehr an „heroischer Gelassenheit“ im Umgang mit der terroristischen Bedrohung in einem Interview am 21.01.2018 mit der taz.
12)
Waldmann 2005, 39.
13)
Die hier angesprochene kausale Beziehung zwischen Stigmatisierungseffekten und Radikalisierung ist empirisch beispielsweise durch die Studie „Labelling the innocent: how government counter-terrorism advice creates labels that contribute to the problem“ von Nicholas Appleby aus 2010 untermauert. Ein genereller Überblick zu klassischen Studien zur Labelling-Theorie findet sich bei Lanier/Henry 1998, 175ff.
14)
Hierzu etwa Paul Wilkinson 2011, 15: „It is the intention of terrorist tactics in a deliberate effort to provoke the authorities into a counterinsurgent overreaction, thereby inducing an effect of domestic and international opinion favourable to the terrorist groups.“
15)
Etwa Barth/Bengel 2000.
16)
Quinn 2016.
17)
Kowalski/Meeder 2011; Kowalski 2017a; Reding et al. 2013; Taylor 2018.
18)
Kinsella/Pitman 2012.
19)
Ebd., 2.
20)
Ebd.
21)
Svara 2007, 67.
22)
Benjamin 1990.
23)
Detailliert: Reding et al. 2013; Ministerium für Sicherheit und Justiz 2014.
24)
Porz/Widdershoven 2010, 9.
25)
Reding et al. 2013.
26)
Etwa: Stolper 2016; Svantesson 2014; Weidema/Molewijk 2017; Weidema 2014.
27)
Kowalski 2017b.
28)
Wright/de Hert 2012.
29)
Kowalski 2012.
30)
Den Boer/Kolthoff 2010.
31)
Bellasio et al. 2018.
32)
Inspectorate of Justice and Security 2017.
Literatur
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